/userfiles/images/medizin_im_bild/albrecht-vom-habsburg.jpg Albrecht III von Habsburg, 1349-1395

Die Gründung der Wiener Universität durch Rudolf IV, Herzog von Österreich, geht auf das Jahr 1365 zurück. Unter der Regierung seines Bruders Albrecht III erhielt die medizinische Fakultät drei Jahre später ihre erste "Constitution", das Recht, sich selbst Gesetze und Statuten erteilen zu dürfen. Herrmann Lürz, Dekan der damals noch sehr kleinen Fakultät, sowie die einzigen Professoren Johannes Gallici und Conrad von Schiverstatt waren die Verfasser der ersten Studienordnung aus dem Jahr 1389.



Die Statuten waren in sieben Punkte gegliedert

1. Art des Unterrichts sowie die Pflichten der Studenten, die sich in "Baccalaureen" und Scholaren gliederten. Das Baccalaureat war die niedrigste akademische Würde, gefolgt vom Lizentiat, Magister und Doktor.

2. Die Promotion zum medizinischen Baccalaureat: Voraussetzung dafür war folgende Pflichtlektüre: a) Isagoge - eine Einführung in das Medizinstudium von Petrus Julianus Hispanus (1210-1277), dem späteren Papst Johannes XXI.; b) Das erste oder vierte Buch des "Medizinischen Canons" von Avicenna (980-1037); c) Das neunte Buch vom Werk Rhazes' (850-932): "Liber medicinalis ad Almansorem".

3. Die Promotion vom Baccalaureat zum Lizentiat und Doctorat: Die Würde des Lizentiats erlangten nur jene, die bereits ein Philosophiestudium abgeschlossen hatten,  fünf Jahre medizinische Vorlesungen gehört hatten und bereits drei Jahre den Titel eines Baccalaureats trugen. Der Kandidat musste ferner aus "ordentlicher Ehe erzeugt, von guten Sitten, am Leibe nicht verschändet und wenigstens 26 Jahre alt seyn. Auch wurde erfordert, dass er vorher mit einem Doctor der Facultät ein Jahr lang Kranke besucht und sich in der Praxis gehörig geübt habe. Schließlich wurde noch die sehr wichtige Bedingung festgesetzt, dass er vor der Lizenz-Ertheilung nicht nur jedem Doctor 30 Kreuzer für seine Mühe geben, sondern noch insbesondere einen Taler für Wein und Bäckereyen erlegen müsse.

Der Candidat zum Doctorat hatte in dieser Hinsicht für die zu erlangenden 'summos in medicina honores' noch weit größere Auslagen zu bestreyten, denn ihm lag ob, wenigstens einen Doctor zu kleiden und hierzu 14 Ellen gutes Tuch anzuschaffen. Ferner musste er vor der Promotion der Facultät 2 Taler, dem Pedell 3 Taler und ein anständiges Kleid, und am Doctorfeste selbst jedem Doctor seiner Fakultät ein Biret und ein Paar gewirkte Hanschuhe geben, während die "Baccalaureen" und Lizenziaten nur gemeine Hanschuhe erhielten. Nach der Promotion schließlich war es noch seine Pflicht, die Doctoren der medicinischen Facultät mit einem Gastmahle zu beehren."

4. "Die Art und Weise, wie das Doctorat zu ertheilen ist"

5. "Die Aufnahme der 'Baccalaureen' fremder Universitäten an die Wiener medizinische Fakultät"

6. "Die Aufnahme fremder Doctoren an die Wiener medizinische Fakultät"

7. "Die Wahl des Decans und sein Amt"


Zacharias Wertheim: Medicinische Topographie von Wien, 1810